Dieser Artikel befasst sich mit der Möglichkeit des Teilzeitstudiums für Studenten, die an der Universität Hamburg Informatik auf Bachelor oder Master studieren. Er wird in den OE-Bits 2007 des Fachbereichs Informatik veröffentlicht.

Stand: Juni 2007
Alle Informationen ohne Gewähr.

Das Teilzeitstudium

Wenn du neben dem Studium arbeiten musst oder ein Kind betreust, kann es sich lohnen, ein Teilzeitstudium zu beantragen, denn der Zeitaufwand für ein Teilzeit- studium beträgt etwa 50% eines Vollzeitstudiums.

Wer kann Teilzeit studieren?

Wenn du aus einem wichtigen Grund nachweislich nicht deine volle, mindestens aber die Hälfte deiner Arbeitszeit dem Studium widmen kannst, kannst du dich als Teilzeitstudierender immatrikulieren lassen. Dies geht allerdings nur, wenn die Prüfungsordnung deines Studienganges das zulässt. Glücklicherweise ist das im Bachelor- und Masterstudiengang Informatik der Fall. Bis auf das Semester der Abschlussarbeit kannst du daher dein gesamtes Informatikstudium als Teilzeitstudium absolvieren oder zwischen Voll- und Teilzeitstudium wechseln. Voraussetzung ist lediglich, dass ein wichtiger Grund vorliegt.

Ein wichtiger Grund, warum du nicht Vollzeit studieren kannst, liegt z.B. vor, wenn

Natürlich musst du bei Beantragung des Teilzeitstudiums auch die notwendigen Nachweise erbringen, dass in deinem Fall ein wichtiger Grund vorliegt. Dazu später mehr.

Was ist das Teilzeitstudium?

Das Prinzip des Teilzeitstudiums ist schnell erklärt: Um deine Arbeitsbelastung im Studium in etwa zu halbieren, wird ein Fachsemester auf zwei Hochschulsemester aufgeteilt. In der Praxis würden sich also die Termine und Fristen entsprechend um den Faktor 2 verlängern.

Ein Sonderfall ist hier das Teilzeitstudium im Bachelor-Studiengang Informatik. Im Gegensatz z.B. zu den Master-Studiengängen Informatik werden im Bachelor-Studiengang Informatik neue Studenten immer nur zum Wintersemester zugelassen und die meisten Veranstaltungen werden nur in jedem zweiten Semester angeboten. Daher kann das allgemeine Prinzip hier keine Anwendung finden. Es wird stattdessen ein Studienjahr nach dem Vollzeit-Studienplan in zwei Studien- jahre im Teilzeit-Studienplan aufgeteilt.

In der Praxis sieht das dann folgendermaßen aus:

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Semester Module
                                              Proseminar und
1. (WS)  Softwareentwicklung I
                                              Methodenkompetenz
         Diskrete Mathematik
                                              nach individuellem
2. (SS)  Softwareentwicklung II
                                              Plan;
         Analysis und Lineare Algebra I
                                              Empfehlung: 3. und 4.
3. (WS)  Rechnerstrukturen
                                              Semester (da hier
         Informatik im Kontext (2 von 4 SWS)
                                              geringerer Umfang
4. (SS)  Formale Grundlagen der Informatik I
                                              aufgrund jeweils
         Informatik im Kontext (2 von 4 SWS)
                                              IKON/2)
5. (WS)  Softwareentwicklung III
         Algorithmen und Datenstrukturen
6. (SS)  Grundlagen der Systemsoftware
         Softwareentwicklungspraktikum
7. (WS)  Grundlagen von Datenbanken
         Formale Grundlagen der Informatik II
8. (SS)  Stochastik,
         Wahlpflicht 1, 2 und 3,              alle 8 Module nach zu
9. (WS)
         Projekt, Seminar,                    genehmigendem,
10. (SS)
         Wahl 1-2                             individuellem Plan;
11. (WS)
12. (SS) Bachelorarbeit
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Offizieller Teilzeitstudienplan Department Informatik

Zur Umsetzung der Termine und Fristen haben einige schlaue Köpfe bei Entwicklung des Bachelor-Studiengangs Informatik eine einfache Formel entwickelt, nach der die Referenzsemester im Vollzeit-Studienplan (S. xx) umgerechnet werden können:

Teilzeit-Referenzsemester := Teilzeit-Semester + (Vollzeit-Referenzsemester - Vollzeitsemester)

Beispiel: Das Modul Rechnerstrukturen (RS) ist nach Teilzeit-Studienplan im 3. Semester und nach Vollzeit-Studienplan im 1. Semester vorgesehen. Im Vollzeit-Studienplan ist 3 als Referenzsemester angegeben. Das Referenzsemester für das Teilzeitstudium ist also 3 + (3 - 1) = 3 + 2 = 5. Im Teilzeitstudium müsste das Modul Rechnerstrukturen also nach dem 7. Semester bestanden sein.

Wie du siehst ist für einige Veranstaltungen nicht genau festgelegt, wann du sie am besten absolvieren solltest (z.B. MK, PS, STO, Wahlmodule). Du sollst dir für diese Module einen individuellen Plan erstellen. Für die Module MK und PS musst du diesen Plan nicht genehmigen lassen - du solltest aber trotzdem mit deinem Mentor darüber sprechen. Am sinnvollsten ist es wohl, hier der Empfehlung des Teilzeit-Studienplans zu folgen und die Module im 3. und 4. Semester zu absolvieren.

Für die übrigen Module musst du ebenfalls einen individuellen Plan entwickeln, der aber vom Prüfungsausschuss genehmigt werden muss. Am besten vereinbarst du dazu einen Termin mit deinem Mentor oder du machst eine Studien- beratung. Sie entwickeln mit dir verschiedene Szenarien für einen Studienplan und beraten dich, welche Möglichkeit für dich sinnvoll erscheint. Du kannst dich auch beim FSR erkundigen. Ihm liegen Studienpläne anderer Teilzeitstudenten vor oder er kann einen Kontakt für ein persönliches Gespräch vermitteln.

Wenn du nachträglich von einem Vollzeit- in ein Teilzeitstudienplan wechselst, kann dein individueller Studienplan natürlich ganz anders aussehen. Jenachdem, welche Module du bereits bestanden hast, ergeben sich unterschiedliche Konstellationen. Auch wenn du deinen Studienplan erst für die acht im Teilzeit- Studienplan festgelegten Module genehmigen lassen musst, solltest du unbedingt mit deinem Mentor oder in einer Studienberatung sprechen und einen Studienplan festlegen. Auch hier kann der Kontakt zum FSR sinnvoll sein.

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SS 2 (4)	STO	        GDSS
WS 3 (5)	FGI2	    Wahlpflicht
SS 3 (6)	Projekt	    Seminar
WS 4 (7)	Wahl	    Praktikum
SS 4 (8)	Wahl	    Wahlpflicht
WS 5 (9)	Wahlpflicht			
SS 5 (10)	Bachelorarbeit	
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Beispiel für einen Teilzeitstudienplan bei Wechsel ins Teilzeitstudium nach
dem 3. Semester mit Wiederholung von FGI2

Falls du im Teilzeitstudium mehr als 50% der Arbeitsleistung eines Vollzeitstudiums für dein Studium aufbringen kannst, kannst du beim Prüfungsausschuss eine Straffung des Studienplans beantragen, indem du einen individuellen, gestraffteren Studienplan einreichst. Auch diesen Studienplan solltest du natürlich vorher mit deinem Mentor oder in einer Studienberatung besprochen haben.

Nach dem 16. Semester ist eine verpflichtende Studienberatung mit Vereinbarung eines verpflichtenden Plans fällig, der dann noch höchstens 4 Semester umfassen darf. Du kannst im Bachelor-Studiengang Informatik also maximal 20 Semester in Teilzeit studieren.

Während des Teilzeitstudiums fällt der Semesterbeitrag (Verwaltungsgebühren) in voller Höhe an. Die Studiengebühr reduziert sich um die Hälfe (auf 250 EUR). Das Teilzeitstudium ist aber keine einfache Möglichkeit, um Studiengebühren zu sparen, da du in der Regel auch die doppelte Studienzeit benötigst. Das Teilzeitstudium ist sogar vergleichsweise teuer, weil nach wie vor in jedem Semester die Verwaltungsgebühren in voller Höhe fällig sind.

Achtung: Trotz der geringeren Arbeitsbelastung im Teilzeitstudium kann es für dich aber auch Gründe geben, nicht Teilzeit zu studieren - selbst wenn einer der o.g. Gründe bei dir vorliegt. So können sich beispielsweise Änderungen bei BAFöG oder Krankenversicherung ergeben, die für dich nachteilig sein können. Du solltest dich daher unbedingt vorher bei den zuständigen Stellen erkundigen, bevor du ein Teilzeitstudium beginnst.

Wie werde ich Teilzeitstudent?

Das Teilzeitstudium kann formlos, aber schriftlich, im Zentrum für Studierende mit dem Immatrikulationsantrag oder mit der Rückmeldung (d.h. mindestens 14 Tage vor Zahlung des Semesterbeitrages) beantragt werden.

Zusammen mit dem Antrag musst du in einfacher (unbeglaubigter) Kopie Nachweise zur Belegung des wichtigen Grundes einreichen. Wenn du arbeitest, kann das eine Bescheinigung des Arbeitgebers sein. Wenn du ein Kind betreust, kannst du die Geburtsurkunde oder die Meldebescheinigung des Kindes einreichen.

Die Genehmigung erfolgt dann für zwei aufeinanderfolgende Semester. Willst du nach diesen zwei Semestern weiterhin Teilzeit studieren, musst du vor der Rückmeldung wieder einen neuen Antrag mit den entsprechenden Nachweisen einreichen. Sonst erfolgt die reguläre Rückmeldung für ein Vollzeitstudium.

Sollte der wichtige Grund wegfallen, musst du dies dem Zentrum für Studierende unverzüglich mitteilen.

Vom Zentrum für Studierende erhälst du mit den Rückmeldeunterlagen eine Bescheinigung für das Prüfungsamt Informatik. Diese musst du dort umgehend einreichen, damit das Prüfungsamt die Fristen entsprechend anpassen kann und du nicht plötzlich exmatrikuliert wirst, weil du eine Prüfung nach Vollzeit- Studienplan bereits bestanden haben müsstest, nach Teilzeit-Studienplan aber noch nicht.

Solltest du mit deinem Mentor oder in einer Studienberatung bereits einen individuellen Studienplan entwickelt haben, solltest du diesen auch gleich beim Prüfungsamt einreichen, damit er vom Prüfungsausschuss genehmigt werden kann.

Quellen und weitere Informationen

Weitere Informationen gibt es hier:

[1] http://www.informatik.uni-hamburg.de/cgi-bin/fsr-wiki.pl/Teilzeitstudium
[2] http://www.verwaltung.uni-hamburg.de/vp-1/3/33/Teilzeit.html
[3] http://www.informatik.uni-hamburg.de/Info/Studium/bachelor-teilzeitregelungen.pdf

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